Nach Gründung der Universität Tübingen 1477 haben im Laufe der Jahrhunderte vermögende Württemberger Stiftungen errichtet, um Familienangehörigen ein Stipendium für deren Studium gewähren zu können. Die Berechtigung für solche Stipendien wurden durch eingereichte Genealogien belegt.

Der Finanzrat Ferdinand Friedrich Faber hat diese Unterlagen ausgewertet und von 1843 bis zu seinem Tode 1858 einen Großteil davon unter dem Titel „Die Württembergischen Familien-Stiftungen nebst genealogischen Nachrichten über die zu denselben berechtigten Familien“ veröffentlicht. Ab 1926 sind mehrere Nachträge mit bis dahin unveröffentlichten Stiftungen erschienen.

Im Vortrag wird das Werk samt seinen Nutzungsmöglichkeiten vorgestellt. Geboten wird ein Einblick in die familiären Verflechtungen von Pfarrern, Beamten, vermögenden Bürgern und ihren Verwandten, schwerpunktmäßig in Württemberg, aber auch darüber hinaus.

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