Im alten Reich waren Bewohner eines Dorfes unterschiedlichsten Rechtsverhältnissen unterworfen. Sie waren aber nicht nur in eine herrschaftliche Struktur eingebunden, sondern auch Teil einer Dorfgemeinschaft, in welcher eine gewisse Selbstverwaltung gefordert war.

Entsprechend stellen sich Fragen: Wer konnte in welchen Angelegenheiten bestimmen? Welche Abgaben und Dienste waren wem zu leisten und wie ermittelten sich diese Abgaben? Welche Aufgaben in der Gemeinde wurden von wem erledigt?

Der Vortrag soll am Beispiel von Altwürttemberg zeigen, wie die Rechtsverhältnisse in einem frühneuzeitlichen Dorf typischerweise ausgestaltet sein konnten.

In anderen Teilen Deutschlands mag es abweichende Begrifflichkeiten gegeben haben, in den Grundzügen ist das Rechtssystem jedoch übertragbar.

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